Erziehung

Gewalt in der Familie

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Gewalt in der Familie kommt immer häufiger vor. Normalerweise soll eine Familie Geborgenheit geben. Allerdings ist es so, dass vor allem Frauen und Kinder öfter Opfer von Gewalt in der Familie werden, als Opfer von Gewalt auf der Straße. Auf jede fünfte Frau in Österreich wird physische Gewalt und den Ehemann oder Partner ausgeübt und 50 % der Eltern meinen, ihre Kinder durch Schläge erziehen zu müssen. Bei Gewalt gegenüber Kindern ist sich ein Großteil der Eltern auch ihrer Schuld bewusst und nimmt Hilfe in Anspruch. Bei der Gewalt gegen Frauen ist dies seltener der Fall. 

Gewaltschutzgesetz gegen Gewalt in der Familie

Seit dem 1. Mai 1997 ist in Österreich ein Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Nach § 38 a Sicherheitspolizeigesetz ist es der Polizei erlaubt, vorbeugende Schutzmaßnahmen einzuleiten, wenn mit Gewalt in der Familie zu rechnen ist. Die Polizei kann folgende Maßnahmen ergreifen: 

  • Verweisung desjenigen, von dem die Gefahr ausgeht, wobei die Eigentumsverhältnisse am Haus oder an der Wohnung keine Rolle spielen
  • Betretungsverbot der Wohnung oder des Hauses sowie festgelegter anderer Örtlichkeiten wie Kindergarten, Schule und dergleichen für die Dauer von zehn Tagen
  • Abnahme der Wohnungs- und Haustürschlüssel, bei Überlassung dringend benötigter persönlicher Gegenstände
  • Betreten der Wohnung innerhalb dieser zehn Tage nur in Begleitung von Exekutivbeamten, bei Zuwiderhandeln Geldstrafe bis 360,– Euro und Zwangsgewalt
  • Information der Opferschutzeinrichtungen und der Jugendämter
  • Aufhebung durch Kontrollinstanzen innerhalb von 48, falls die Gefahr nicht vorliegt
  • Inhaftierung bei Verdunkelungs- und Fluchtgefahr
  • in diesem Falle Verständigung der Staatsanwaltschaft und Vorführung binnen 48 Stunden, damit diese entscheiden kann, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder Freilassung erfolgt. 

Jugendwohlfahrt kümmert sich um Opfer von Gewalt in der Familie

Da in Österreich ist die Anwendung von Gewalt in der Familie zu Erziehungsmaßnahmen gegenüber Kindern verboten. Das Jugendwohlfahrtsreferat muss eingreifen, wenn gegenüber Kindern Gewalt angewendet oder seelisches Leid zugefügt wird. Oft ist aber der Schutz der Kinder oder Jugendlichen innerhalb der Familie nicht gewährleistet. In solchen Fällen bringt das Jugendwohlfahrtsreferat die Kinder anderweitig unter. Hierzu ist entweder die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich, falls diese nicht zustimmen, wird ein Antrag beim Pflegschaftsgericht gestellt. Wenn Gefahr im Verzug ist, kann das Jugendwohlfahrtsreferat erforderliche Maßnahmen zum Wohle des Kindes selbst treffen. Innerhalb von acht Tagen muss aber eine gerichtliche Entscheidung bezüglich der Maßnahmen beantragt sein. 

Bei Gewalt in der Familie nicht die Augen verschließen

Es gibt aber viele Fälle von Gewalt in der Familie, die nicht bekannt werden. Niemand die Augen vor der Wahrheit verschließen. Oft ist die Hilfe des Umfelds nötig, damit die Behörden von solchen Fällen erfahren und helfen können.

Auf diesem Blog findet man Tipps für die Familie zu den Themen Erziehung, Ausflüge, Urlaub und vieles mehr.

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